Ein digitales IKS muss die Vorgaben des Schweizer Datenschutzgesetzes und, je nach Tätigkeit, weitere nationale oder internationale Regeln berücksichtigen. Personendaten dürfen nur zweckgebunden, verhältnismässig, transparent und angemessen geschützt verarbeitet werden.
Das Wichtigste auf einen Blick
- Erforderlich sind unter anderem Rollen und Berechtigungen, technische und organisatorische Massnahmen, Auftragsbearbeitungsverträge, Regeln für Auslandübermittlungen, Löschung und Vorfälle.
- Datenschutz durch Technikgestaltung und datenschutzfreundliche Voreinstellungen sollten bereits bei der Konzeption berücksichtigt werden.
Ausführliche Erklärung
Ein digitales IKS muss die Vorgaben des Schweizer Datenschutzgesetzes und, je nach Tätigkeit, weitere nationale oder internationale Regeln berücksichtigen. Personendaten dürfen nur zweckgebunden, verhältnismässig, transparent und angemessen geschützt verarbeitet werden. Erforderlich sind unter anderem Rollen und Berechtigungen, technische und organisatorische Massnahmen, Auftragsbearbeitungsverträge, Regeln für Auslandübermittlungen, Löschung und Vorfälle. Datenschutz durch Technikgestaltung und datenschutzfreundliche Voreinstellungen sollten bereits bei der Konzeption berücksichtigt werden.
Häufige Fehler
- Berechtigungen nicht nach Rollen und Aufgaben vergeben.
- Cloud-Lösungen ohne Prüfung von Datenstandort und Vertrag wählen.
- Verschlüsselung und Zugriffsprotokollierung vernachlässigen.
- KI-Nutzung ohne Datenschutzfolgenabschätzung einführen.
- Datensicherheitsvorfälle nicht dokumentieren und melden.
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