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Wie definiert man den Geltungsbereich eines IKS?

Der Geltungsbereich wird risikobasiert aus Unternehmenszielen, Wesentlichkeit, gesetzlichen Anforderungen, Prozesskritikalität und organisatorischen Grenzen abgeleitet. Er beschreibt, welche Gesellschaften, Standorte, Prozesse, Systeme, Berichtsarten und Risikokategorien einbezogen sind.

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Ebenso wichtig sind begründete Ausschlüsse.
  • Der Scope sollte schriftlich genehmigt und mindestens jährlich sowie bei grösseren Änderungen überprüft werden.

Ausführliche Erklärung

Der Geltungsbereich wird risikobasiert aus Unternehmenszielen, Wesentlichkeit, gesetzlichen Anforderungen, Prozesskritikalität und organisatorischen Grenzen abgeleitet. Er beschreibt, welche Gesellschaften, Standorte, Prozesse, Systeme, Berichtsarten und Risikokategorien einbezogen sind. Ebenso wichtig sind begründete Ausschlüsse. Der Scope sollte schriftlich genehmigt und mindestens jährlich sowie bei grösseren Änderungen überprüft werden.

Häufige Fehler

  • Den Geltungsbereich ohne Risikobezug festlegen – alles oder fast nichts.
  • Scope-Entscheidungen nicht dokumentieren und freigeben.
  • Wesentliche ausgelagerte Prozesse und Systeme nicht einbeziehen.
  • Eine Konzeption nur auf dem Papier erstellen, ohne Umsetzbarkeit im Alltag.
  • Das Konzept nicht an veränderte Organisation und Prozesse anpassen.

Verwandte Fragen

swissIKS: Möchten Sie Risiken, Kontrollen, Termine und Kontrollnachweise zentral verwalten? swissIKS unterstützt Organisationen bei der digitalen Umsetzung eines nachvollziehbaren Internen Kontrollsystems.

Autor: Christian Hafner (Fachautor)

Letzte fachliche Aktualisierung: 2026-08-13

Nächste Überprüfung: 2027-08