Skip to main content

swissIKS

Welche gesetzlichen Grundlagen gelten für das IKS in der Schweiz?

Die zentrale aktienrechtliche Grundlage liegt im Schweizer Obligationenrecht. Bei ordentlich revidierten Unternehmen prüft die Revisionsstelle nach Art. 728a OR, ob ein Internes Kontrollsystem für die Rechnungslegung existiert.

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Daneben ergeben sich Pflichten aus den unübertragbaren Aufgaben des Verwaltungsrats, dem Rechnungslegungsrecht, Datenschutz, Arbeitsrecht, Steuerrecht und branchenspezifischen Vorschriften.
  • Für Gemeinden gelten zusätzlich kantonale und kommunale Erlasse.
  • Der konkrete Umfang ist deshalb immer organisations- und risikospezifisch zu bestimmen.

Ausführliche Erklärung

Die zentrale aktienrechtliche Grundlage liegt im Schweizer Obligationenrecht. Bei ordentlich revidierten Unternehmen prüft die Revisionsstelle nach Art. 728a OR, ob ein Internes Kontrollsystem für die Rechnungslegung existiert. Daneben ergeben sich Pflichten aus den unübertragbaren Aufgaben des Verwaltungsrats, dem Rechnungslegungsrecht, Datenschutz, Arbeitsrecht, Steuerrecht und branchenspezifischen Vorschriften. Für Gemeinden gelten zusätzlich kantonale und kommunale Erlasse. Der konkrete Umfang ist deshalb immer organisations- und risikospezifisch zu bestimmen.

Häufige Fehler

  • Die Schwellenwerte der Revisionspflicht nach Art. 727 OR falsch anwenden.
  • Das IKS nur an der Prüfung der Revisionsstelle ausrichten.
  • Kantonale und kommunale Erlasse für Gemeinden ignorieren.
  • Rechtsänderungen nicht laufend ins IKS nachführen.
  • Verantwortung von Verwaltungsrat und Geschäftsleitung nicht verbindlich regeln.

Verwandte Fragen

swissIKS: Möchten Sie Risiken, Kontrollen, Termine und Kontrollnachweise zentral verwalten? swissIKS unterstützt Organisationen bei der digitalen Umsetzung eines nachvollziehbaren Internen Kontrollsystems.

Autor: Christian Hafner (Fachautor)

Letzte fachliche Aktualisierung: 2026-08-13

Nächste Überprüfung: 2027-08