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Welche Schweizer Unternehmen benötigen ein Internes Kontrollsystem?

Explizit prüfungsrelevant ist das IKS insbesondere bei Gesellschaften, die der ordentlichen Revision unterstehen. Nach Art. 727 OR betrifft dies unter anderem Publikumsgesellschaften, konzernrechnungspflichtige Gesellschaften sowie Unternehmen, die während zwei aufeinanderfolgenden Jahren zwei von drei Grössenkriterien überschreiten: CHF 20 Mio. Bilanzsumme, CHF 40 Mio. Umsatz und 250 Vollzeitstellen im Jahresdurchschnitt.

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Auch kleinere Organisationen benötigen häufig angemessene Kontrollen aufgrund ihrer Führungs-, Sorgfalts- oder Branchenpflichten.

Ausführliche Erklärung

Explizit prüfungsrelevant ist das IKS insbesondere bei Gesellschaften, die der ordentlichen Revision unterstehen. Nach Art. 727 OR betrifft dies unter anderem Publikumsgesellschaften, konzernrechnungspflichtige Gesellschaften sowie Unternehmen, die während zwei aufeinanderfolgenden Jahren zwei von drei Grössenkriterien überschreiten: CHF 20 Mio. Bilanzsumme, CHF 40 Mio. Umsatz und 250 Vollzeitstellen im Jahresdurchschnitt. Auch kleinere Organisationen benötigen häufig angemessene Kontrollen aufgrund ihrer Führungs-, Sorgfalts- oder Branchenpflichten.

Häufige Fehler

  • Die Schwellenwerte der Revisionspflicht nach Art. 727 OR falsch anwenden.
  • Das IKS nur an der Prüfung der Revisionsstelle ausrichten.
  • Kantonale und kommunale Erlasse für Gemeinden ignorieren.
  • Rechtsänderungen nicht laufend ins IKS nachführen.
  • Verantwortung von Verwaltungsrat und Geschäftsleitung nicht verbindlich regeln.

Verwandte Fragen

swissIKS: Möchten Sie Risiken, Kontrollen, Termine und Kontrollnachweise zentral verwalten? swissIKS unterstützt Organisationen bei der digitalen Umsetzung eines nachvollziehbaren Internen Kontrollsystems.

Autor: Christian Hafner (Fachautor)

Letzte fachliche Aktualisierung: 2026-08-13

Nächste Überprüfung: 2027-08