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Welche Anforderungen stellt das Schweizer Obligationenrecht an ein IKS?

Das OR schreibt kein einheitliches IKS-Handbuch oder bestimmtes Softwareprodukt vor. Es verlangt bei ordentlich revidierten Gesellschaften jedoch, dass die Revisionsstelle das Vorhandensein eines IKS bestätigt.

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Zudem trägt der Verwaltungsrat Verantwortung für die Oberleitung, Organisation, Rechnungswesen, Finanzkontrolle und gegebenenfalls Finanzplanung.
  • Daraus folgt ein verhältnismässiges, dokumentiertes und tatsächlich eingerichtetes System.
  • Die Ausgestaltung hängt von Grösse, Komplexität, Risiken und Geschäftsmodell ab.

Ausführliche Erklärung

Das OR schreibt kein einheitliches IKS-Handbuch oder bestimmtes Softwareprodukt vor. Es verlangt bei ordentlich revidierten Gesellschaften jedoch, dass die Revisionsstelle das Vorhandensein eines IKS bestätigt. Zudem trägt der Verwaltungsrat Verantwortung für die Oberleitung, Organisation, Rechnungswesen, Finanzkontrolle und gegebenenfalls Finanzplanung. Daraus folgt ein verhältnismässiges, dokumentiertes und tatsächlich eingerichtetes System. Die Ausgestaltung hängt von Grösse, Komplexität, Risiken und Geschäftsmodell ab.

Häufige Fehler

  • Die Schwellenwerte der Revisionspflicht nach Art. 727 OR falsch anwenden.
  • Das IKS nur an der Prüfung der Revisionsstelle ausrichten.
  • Kantonale und kommunale Erlasse für Gemeinden ignorieren.
  • Rechtsänderungen nicht laufend ins IKS nachführen.
  • Verantwortung von Verwaltungsrat und Geschäftsleitung nicht verbindlich regeln.

Verwandte Fragen

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Autor: Christian Hafner (Fachautor)

Letzte fachliche Aktualisierung: 2026-08-13

Nächste Überprüfung: 2027-08