Der Verwaltungsrat trägt die oberste Verantwortung für eine angemessene Governance- und Kontrollorganisation. Er legt Grundsätze, Risikotoleranz, Zuständigkeiten und Berichtswege fest und überwacht, ob wesentliche Risiken beherrscht werden.
Das Wichtigste auf einen Blick
- Operative Aufgaben kann er delegieren, seine Oberaufsicht und bestimmte gesetzliche Kernaufgaben jedoch nicht.
- Er sollte regelmässig aussagekräftige IKS-Berichte erhalten, wesentliche Mängel beurteilen und die Umsetzung kritischer Massnahmen nachverfolgen.
Ausführliche Erklärung
Der Verwaltungsrat trägt die oberste Verantwortung für eine angemessene Governance- und Kontrollorganisation. Er legt Grundsätze, Risikotoleranz, Zuständigkeiten und Berichtswege fest und überwacht, ob wesentliche Risiken beherrscht werden. Operative Aufgaben kann er delegieren, seine Oberaufsicht und bestimmte gesetzliche Kernaufgaben jedoch nicht. Er sollte regelmässig aussagekräftige IKS-Berichte erhalten, wesentliche Mängel beurteilen und die Umsetzung kritischer Massnahmen nachverfolgen.
Häufige Fehler
- Die Schwellenwerte der Revisionspflicht nach Art. 727 OR falsch anwenden.
- Das IKS nur an der Prüfung der Revisionsstelle ausrichten.
- Kantonale und kommunale Erlasse für Gemeinden ignorieren.
- Rechtsänderungen nicht laufend ins IKS nachführen.
- Verantwortung von Verwaltungsrat und Geschäftsleitung nicht verbindlich regeln.
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