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Welche Haftungsrisiken bestehen bei einem unzureichenden IKS?

Haftungsrisiken können entstehen, wenn Organe ihre gesetzlichen oder statutarischen Pflichten schuldhaft verletzen und dadurch ein Schaden verursacht wird. Ein fehlendes oder offensichtlich unzureichendes IKS kann bei Betrug, Fehlberichterstattung, Vermögensverlusten oder Compliance-Verstössen als Hinweis auf mangelhafte Organisation oder Aufsicht relevant werden.

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Ob tatsächlich eine Haftung besteht, hängt vom Einzelfall, Kausalzusammenhang und Verschulden ab.
  • Konkrete Fälle sollten juristisch beurteilt werden.

Ausführliche Erklärung

Haftungsrisiken können entstehen, wenn Organe ihre gesetzlichen oder statutarischen Pflichten schuldhaft verletzen und dadurch ein Schaden verursacht wird. Ein fehlendes oder offensichtlich unzureichendes IKS kann bei Betrug, Fehlberichterstattung, Vermögensverlusten oder Compliance-Verstössen als Hinweis auf mangelhafte Organisation oder Aufsicht relevant werden. Ob tatsächlich eine Haftung besteht, hängt vom Einzelfall, Kausalzusammenhang und Verschulden ab. Konkrete Fälle sollten juristisch beurteilt werden.

Häufige Fehler

  • Die Schwellenwerte der Revisionspflicht nach Art. 727 OR falsch anwenden.
  • Das IKS nur an der Prüfung der Revisionsstelle ausrichten.
  • Kantonale und kommunale Erlasse für Gemeinden ignorieren.
  • Rechtsänderungen nicht laufend ins IKS nachführen.
  • Verantwortung von Verwaltungsrat und Geschäftsleitung nicht verbindlich regeln.

Verwandte Fragen

swissIKS: Möchten Sie Risiken, Kontrollen, Termine und Kontrollnachweise zentral verwalten? swissIKS unterstützt Organisationen bei der digitalen Umsetzung eines nachvollziehbaren Internen Kontrollsystems.

Autor: Christian Hafner (Fachautor)

Letzte fachliche Aktualisierung: 2026-08-13

Nächste Überprüfung: 2027-08